Honorar

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Honorar/Erstattungen

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die jedoch anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine verbindliche Gebührentaxe darstellt. Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, besteht ,je nach Tarif, die Möglichkeit, dass diese die Kosten teilweise oder sogar vollständig übernimmt. Allerdings muss dies im Einzelfall geprüft werden, da viele Tarife nur bei ganz bestimmten Erkrankungen und/oder Therapieformen Kosten von Heilpraktiker übernehmen.

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen dagegen keine Heilpraktiker-Leistungen, bieten ihren Kunden aber in der Regel entsprechende Zusatzversicherungen an. Es ist ratsam, sich bei Bedarf vor einer Behandlung darüber zu informieren, welche Kosten die Privatkrankenversicherung oder Zusatzversicherung übernimmt.

Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinisch wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen, ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu begleichen.

Die Gebühr für die Erstkonsultation kann zu jeder Zeit bei mir erfragt werden. Ebenfalls erhalten Sie genaue Auskunft über die Behandlungskosten der einzelnen, notwendigen Therapien nach Erstkonsultation. Für weitere Fragen bezüglich der Erstattung stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.